Ende der Abzocke?

Seit dem 1. März gelten neue Regelungen, die die (0)180er Rufnummern für die Verbraucher transparenter machen sollen.

Für Gespräche vom Handy bzw. Smartphone wurden preisliche Obergrenzen eingeführt. Somit sind ungenaue Angaben wie “Mobilfunkpreise abweichend” nicht mehr zulässig. Ab sofort dürfen Anbieter für Gespräche aus dem Mobilfunknetz auf (0)180er Rufnummern maximal 42 Cent pro Minute abrechnen. Zusätzlich muss ab sofort bei Angabe der Rufnummer neben den Festnetzpreisen auch dieser Mobilfunkhöchstpreis immer mit angegeben werden.
Die bisherigen Preise für Anrufe aus dem Festnetz wurden nicht geändert.

Nach Vorgabe der Regulierungsbehörde heißen diese (0)180er Rufnummern “Service-Dienste”. Die komplette Preisübersicht für alle Arten von (0)180er Nummern kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.


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