Schutz vor Abzocke durch Mobilfunkprovider

Nutzer des mobilen Internets können sich auf Reisen im EU-Ausland ab sofort eine Höchstgrenze setzen, von der ab ihre Anbieter ihren Zugang automatisch unterbrechen müssen. Kunden müssen den Schutz-Mechanismus bis zum 1. Juli 2010 von sich aus bei ihrem Anbieter beantragen. Es wird eine zu definierende Betragsgrenze in Euro sein. Das neue EU-Gesetz trat am 01.03.2010 in Kraft.
Wie die Betragsgrenze einem Vertrag zugeordnet werden soll ist noch unklar. Bitte mit dem Provider des eigenen Telefon- bzw. Datentarif-Vertrages Kontakt aufnehmen.

Der Nutzer erhält beim Roaming in einen anderen EU-Staat beim Internet-Surfen auf dem Laptop oder dem Handy zunächst eine Warnung, wenn 80 Prozent der Deckelung der vereinbarten Summe erreicht hat. Wird die Obergrenze erreicht, wird die Verbindung automatisch unterbrochen.

Die neue EU-Regel soll Verbraucher vor bösen Überraschungen bei ihrer Handy-Abrechnung schützen. Europaparlament und Mitgliedstaaten hatten im Juni 2009 ein Bündel von Roaming-Gesetzen beschlossen. Darunter waren auch Maßnahmen gegen überhöhte Gebühren für SMS.


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