Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Ein wichtiger Schritt gegen die Aushöhlung unseres freiheitlichen Grundgesetzes ist das Verbot der Vorratsspeicherung von Daten im jetzigen Umfang. Ob es sich nun um die Verbindungsdaten von Telefongesprächen oder Internetverbindungen handelt, ist gleichgültig. Die Verhältnismäßigkeit war bei dem Gesetz überschritten. Auch weil es keine Vorschriften für die sichere Verwahrung der gespeicherten Daten (Datensicherheit) gab, ist das Gesetz zur massenhaften Sammlung von Daten für die Strafverfolgung (Profilbildung) verfassungswidrig und nichtig. Weiterhin verstossen die Gesetze der ehemaligen Bundesregierung gegen das Telekommunikationsgeheimnis.

Die Richter in Karlsruhe sehen in der Rechtsnorm auch einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgeheimnis. Ein schärferes Urteil können Richter nicht fällen!

Gespeicherte Daten der letzten zwei Jahre müssen bei Telefongesellschaften und Providern sofort gelöscht werden, was eine herbe Schlappe für den Gesetzgeber ist. Es zeigt wieder einmal wie schlampig in Berlin Gesetze gegen die Bürger gemacht und von den Abgeordneten beschlossen werden.

Eine Revision vor Gerichten der EU wurde von den Bundesrichtern in Karlsruhe ausgeschlossen.


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