Schwarz-Surfen ist keine Straftat

Wenn man ohne Erlaubnis über ein ungesichertes WLAN surft, macht man sich nach einer aktuellen Entscheidung eines Gerichtes nicht strafbar. Das Amtsgericht Wuppertal hat dies mit dem Aktenzeichen AG Wuppertal, Beschluss 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08, 03.08.2010, entschieden.

Im Verfahren wurde dem Tatverdächtigen vorgeworfen, sich im August 2008 mit seinem Laptop mittels einer drahtlosen Netzwerkverbindung in ein offenes WLAN eingewählt zu haben. Er hatte ohne Erlaubnis und ohne Zahlung eines Entgelts über diese offene Verbindung im Internet gesurft.

Das Gericht war der Auffassung, dass „Schwarz-Surfen“ erfülle weder den Tatbestand des unbefugten Abhörens von Nachrichten nach §89 I 1 TKG noch das unbefugte Abrufen oder Verschaffens personenbezogener Daten nach §§44, 43 II Nr.3 BDSG.


Das könnte Sie auch interessieren:

  1. Keine Abzocke beim Surfen im Ausland durch Roaming
  2. Mobiles Internet in der Straßenbahn
  3. Aufgepasst bei günstigen Handys