Seit einiger Zeit wird vor Gericht der Streit von Apple gegen die Verwendung des Begriffs Appstore geführt. Die Richter haben bereits zu Erkennen gegeben, dass Apple die Klage wohl verlieren wird.
Grund ist, dass der Begriff App Store, den Apple schützen lassen wollte, einen generischen Begriff darstellt und aus diesem Grund rechtlich nicht geschützt werden kann.
Die anderen Hersteller wie HTC, Microsoft, Nokia und Sony Ericsson sind sehr am negativen Ausgang des Verfahrens für Apple interessiert.
Alle wollen den App Store für die eigenen Geschäfte mit Software nutzen.
Nachtrag vom 07.07.2011: Apple scheiterte mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Amazon. Das Gericht hat den Antrag abgelehnt und stattdessen eine ordentliche Gerichtsverhandlung angesetzt.
Zur Begründung führte das Gericht an, dass Apple nicht beweisen konnte, dass die Namensähnlichkeit zum eigenen App Store zu Irritationen bei den Verbrauchern führt. Beide Webstores für Programme unterscheiden sich in der Schreibweise und im Angebot. Amazon bietet in seinem Store Apps für Android-Smartphones an. Apple betreibt dagegen schon seit 2008 seinen App Store, in dem Programme für iPhone, iPod touch und iPad zu finden sind.
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