Betroffen sind alle Kunden, die noch ein Guthaben auf der SIM-Karte von T-Mobile haben. Es scheint auch keine Rechtsgrundlage für die Kündigung in den AGB der T-Mobile zu geben.
Eine Rechtsgrundlage oder eine Bestimmung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von T-Mobile für die Verträge scheint es nicht zu geben. Wer einen Brief mit der Kündigungsandrohung bekommt, soll sich bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bitte über ein Kontaktformular melden.
Sollte die Kündigung in dem Brief bereits ausgesprochen sein, so sollte man sich das verbliebene Guthaben auf jeden Fall überweisen lassen.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2009 sind die Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet. Das Landgerichts in Kiel urteilte im April 2011, dass der Mobilfunkprovider für die Auszahlung des Restguthabens keinerlei Gebühren verlangen darf.
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13. November 2011 um 10:36 Uhr
Fein !
Da es ja, wie die Verbraucherzentralen schon desöfteren festgestellt haben, KEINE Rechtsgrundlage für die fragwürdigen Geschäftspraktiken der Telekom gibt, ist es umso verwunderlicher, daß offenbar keine rechtlichen Schritte gegen die Telekom wirksam gemacht werden können.
Es stellt ganz klar eine arglistige Täuschung des Kunden bei Vertragsabschluß dar. Punkt!
Und da wir ja in einem so “tollen” Rechtsstaat leben, ist auch nicht zu erwarten, daß die Herrn Richter der Telekom mal ordentlich auf die Finger klopfen werden. Da ist es doch wesentlich einfacher, Kinder zu bestrafen, die kein Licht am Fahrrad haben…