Unredliche Mobilfunkprovider Abrechnungen?

Das Landgericht Arnsberg im Sauerland hat einem Mobilfunkprovider bei einer Rechnung von 1600 Euro lediglich 3,83 Euro dem Mobilfunkprovider zugestanden.

Die Begründung ist leicht zu verstehen, denn nur dieser Betrag war durch den Einzelverbindungsnachweise nachvollziehbar gewesen. Der Mobilfunkprovider wollte von dem Kunden Gebühren für eine vorzeitige Vertragskündigung und Schadenersatz einklagen.

Bemängelt wurde vom Landgericht (LG Arnsberg, Az.: I-3 S 155/10) die fehlende Nachvollziehbarkeit der Rechnung. Der Nachweis der Einzelverbindungen, speziell für die Datenverbindung, bestand lediglich aus einer Zeitangabe und immer der selben Formulierung.

Das Gericht kritisierte Mobilfunktarife, bei denen die Internetnutzung nach Datenvolumen abgerechnet wird, da es für den Kunden nicht nachvollziehbar ist.

Merke: Auch eine unechte Flatrate ist besser als eine Abrechnung nach genutztem Volumen.


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