Wie ich einem Blogbeitrag von wiegold entnehmen konnte, hat man das Telekommunikationsrecht Anfang April geändert.
Jetzt ist es möglich, das Mobilfunknetz in Krisenfällen für den allgemeinen Nutzer abzuschalten. Lediglich bestimmte Gruppen wie Polizei und Rettungsdienste haben noch Zugang zum Mobilfunk.
Medien erhalten keinen Zugang. Andere Nutzer müssen eine behördliche Genehmigung erhalten, um weiterhin einen Vorrangstatus zu haben.
Ausführliche Informationen zu einem Fall findet sich in dem Beitrag „Wenns knallt: Journalisten ohne Mobiltelefon?“
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