Einstweilige Verfügung gegen Mobilfunkanbieter

Wie bekannt, leben wir im Zeitalter des Marketing und manche Anbieter nehmen es dabei mit der Wahrheit bei den Anpreisungen für die Produkte nicht so genau.

Besonders im Kleingedruckten (AGB) sind die Fallen für den Verbraucher beschrieben. Oft sind die Texte durch sehr kleine Schrift auf grauem Papier und damit wenig Kontrast sehr schlecht zu lesen. Der Verbraucherzentrale NRW sind dabei einige Mobilfunkanbieter aufgefallen, die Datentarife zu unlauteren Konditionen anbieten.

Diese Tarife werden oft als Datenflatrates angeboten, die jedoch nach einem bestimmten Verbrauch an Datenvolumen in der Bandbreite gedrosselt werden. Dazu gaukelt die Werbung im Gegensatz jedoch oft unbegrenztes Surfen vor. Gegen diese Unsitte ist die Verbraucherzentrale gerichtlich gegen Mobilfunkanbieter bzw. Mobilfunkprovider vorgegangen.

Vor Gericht konnte die Verbraucherzentrale NRW eine einstweilige Verfügung gegen vier Mobilfunkanbieter erwirken. Sie ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Es sind GMX, Web.de mit der «Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen, solange Sie wollen», die Telekom mit der Werbung bei T-Mobile « Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen mit max. 7,2 Mbit/s» und Vodafone mit dem Tarif « Superflat Internet Mobil» mit dem Slogan «Surfen Sie unbegrenzt im Internet».

Endlich wird diesem Spuk gerichtlich ein Ende gemacht. Sicherlich lassen sich jetzt die Marketing Abteilungen wieder etwas Neues einfallen.

Bereits surfen mit 7,2 MBit ist ein Werbeversprechen, das in keinster Weise den Tatsachen entspricht, wenn man sich die Karte der Netzabdeckung ansieht. Die angegebenen Werte werden meist auch als unverbindlich in den AGB bezeichnet. Diese Öffnungsklausel hilft dann einem Kunden, der einen Laufzeitvertrag abgeschlossen hat, auch nicht weiter. Oft bekommt der Kunde statt einer schnellen UMTS Verbindung eine GRPS Verbindung zum Surfen.

Es wird nicht nur in der Werbung in der IT-Branche gelogen, sondern auch bei Lebensmitteln, wie Foodwatch immer wieder beweisen kann.


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