Webseiten wie blitzer.de, radarfalle.de oder radarwarner.de haben sich darauf spezialisiert Radarfallen in Datenbanken zu sammeln und den Kunden gegen Geld zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen.
Diese sogenannten POIs (Points of Interest) werden dann in ein spezielles Navigationsgerät als Datei geladen. Preiswerter ist das Vergnügen, wenn man ein Smartphone besitzt und eine App mit Navigationssoftware installiert hat. Dann werden diese Dateien in eine Dateiverzeichnis geladen und schon wird man rechtzeitig von den festen Radarfallen gewarnt. Immerhin sind in Deutschland fast 4.000 feste Messpunkte vorhanden.
Manche POIs umfassen auch Orte, die die Ordnungsbehörden mit mobilen Anlagen regelmäßig oder unregelmäßig heimsuchen. Diese werden oft als Unfallschwerpunkte bezeichnet!
Der Kampf zwischen Ordnungsbehörden und Autofahrern geht weiter. Die Methoden zur Radarmessung werden immer ausgefeilter. Radarfallen in Mülltonnen sind nicht mehr der letzte Schrei. Heute verbergen sie sich in völlig unscheinbaren Säulen und werden durch im Fahrbahnbelang integrierte Induktionsschleifen ausgelöst.Zusätzlich können diese modernen Geräte auch den Abstand zum nächsten Auto messen.
Leider sind alle diese vorbeugenden Maßnahmen gegen die „Abzocke“ verboten.
Doch nicht alle vorbeugenden Maßnahmen sind für den Autofahrer illegal. Und da kommen wir wieder zu Meldungen im Rundfunk oder Facebook. Verboten sind Angaben wie zum Beispiel Radar in 500 Metern durch eine elektronische Einrichtung, eben die typischen POI-Angaben wie die nächste Tankstelle oder Bahnhof.
Wer erwischt wird, dem werden 75 Euro in Rechnung gestellt, vier Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen und die Beschlagnahme der Elektronik erfolgt. Jetzt frage ich mich, was macht die Polizei mit den beschlagnahmten Navigationsgeräten?
Gerichtliche Urteile zu dem Thema sind mir bisher nicht bekannt.
Ein ganz sicheres Mittel ist es die Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten. Aber manchmal sieht man bei der Konzentration auf den Verkehr die Geschwindigkeitsbeschränkungsschilder gar nicht.
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